Verlässliche Einordnung aus erster Hand

Online Infoveranstaltung zur neuen Bestattungsverordnung

Mit einer Online-Infoveranstaltung haben Bestatterrheinland-pfalz, hessenBestatter und das Deutsche Institut für Bestattungskultur ihre Mitgliedsbetriebe über die neue Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz informiert. Referentin war Simone Momm aus dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz. Sie erläuterte die wesentlichen Inhalte der neuen Verordnung und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. 


Die Moderation der Veranstaltung übernahm DIB-Geschäftsführerin Andrea Belegante: „Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörige Durchführungsverordnung bringen für unsere Mitgliedsbetriebe zahlreiche Veränderungen und Neuerungen mit sich – umso wichtiger ist es, verlässliche Informationen frühzeitig und aus erster Hand bereitzustellen. Genau hier sehen wir unsere Aufgabe: die Information unserer Mitglieder als zentrale Dienstleistung und zugleich den konstruktiven Dialog mit der Politik aktiv zu gestalten. Nur im engen Austausch zwischen Praxis und Gesetzgeber können Regelungen entstehen, die sowohl rechtssicher als auch im Sinne der Betroffenen umsetzbar sind.“ Hintergrund der Veranstaltung waren die zahlreichen Rückfragen, die seit Inkrafttreten des neuen Bestattungsgesetzes und der Bestattungsverordnung beim DIB und den Landesverbänden eingegangen waren. 


Im Mittelpunkt standen die neuen Bestattungsformen, die das novellierte Landesrecht zusätzlich zu den klassischen Erd- und Feuerbestattungen eröffnet. Dazu gehören unter anderem die Flussbestattung, die Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen, die private Aufbewahrung der Ascheurne, die Entnahme von Ascheteilen zur würdevollen Weiterverarbeitung sowie die Tuchbestattung. Simone Momm wies darauf hin, dass diese neuen Möglichkeiten die klassischen Bestattungsformen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Zugleich seien klare rechtliche Leitplanken notwendig, um Würde, Rechtssicherheit und den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten. 


Ein wichtiger Punkt der Veranstaltung war die Rolle der schriftlichen Totenfürsorgeverfügung, die bei den meisten neuen Bestattungsformen Voraussetzung ist. Ebenso wurde deutlich, dass den Bestatterinnen und Bestattern durch das neue Recht zusätzliche Verantwortung zukommt, insbesondere bei der Prüfung der Voraussetzungen und bei der Dokumentation. Damit verändert sich der betriebliche Alltag an mehreren Stellen spürbar. 


Im Anschluss an den Vortrag gab es eine ausführliche Fragerunde und einen intensiven Gedankenaustausch. Dabei wurde erkennbar, wie groß der Informationsbedarf in den Betrieben weiterhin ist und wie wichtig eine verlässliche Einordnung der neuen Regelungen aus erster Hand bleibt.

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