
Ende Januar ist in Rheinland-Pfalz die neue Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestGDVO) in Kraft getreten. Damit liegt der zentrale Regelrahmen zur Umsetzung der im September 2025 beschlossenen Neuregelungen im Bestattungsrecht vor. Seit Inkrafttreten des Gesetzes erreichen das Deutsche Institut für Bestattungskultur und die Landesverbände zahlreiche Rückfragen, insbesondere zu neuen Bestattungsformen und den daraus resultierenden praktischen Anforderungen für Betriebe.
Um eine verlässliche Einordnung aus erster Hand zu ermöglichen, laden Bestatterrheinland-pfalz, hessenBestatter und das DIB ihre Mitglieder im
März zu einer Online-Infoveranstaltung ein. Als Expertin konnte Simone Momm gewonnen werden, die zuständige Fachreferentin im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes
Rheinland-Pfalz. Sie hat das novellierte Bestattungsgesetz bereits in Fachkreisen vorgestellt und wird die wesentlichen Inhalte der BestGDVO und ihre Auswirkungen im betrieblichen Alltag
erläutern.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitgliedsbetriebe von Bestatterrheinland-pfalz, hessenBestatter und des DIB. Der Schwerpunkt liegt auf
den Fragen aus der betrieblichen Praxis. Damit die Inhalte möglichst passgenau vorbereitet werden können, werden alle Teilnehmer gebeten, ihre Fragen im Vorfeld per E-Mail an das DIB zu senden.
Die eingehenden Fragen werden thematisch gebündelt und vorab an die Referentin weitergeleitet, damit sie die Punkte in der verfügbaren Zeit strukturiert beantworten kann.
Die neue BestGDVO ist online abrufbar unter: https://mwg.rlp.de/fileadmin/15/Abteilung_2_Gesundheit/Bestattungsgesetz/Durchfuehrungsverordnung_20250120.pdf
