Entwicklungen und Herausforderungen

Den Schlusspunkt des Fachprogramms auf dem 19. Hessischen Bestattertag setzte Prof. Dr. Tade Matthias Spranger von der Universität Bonn mit seinem Vortrag „Was tut sich im Bestattungsrecht?“. Spranger beleuchtete aktuelle Gesetzgebungsinitiativen unter anderem aus Schleswig-Holstein, wo mit einer sogenannten Experimentierklausel neue Bestattungsformen erprobt werden können, sowie aus Rheinland-Pfalz, das in seiner Novelle Aspekte wie die Ascheausstreuung außerhalb von Friedhöfen und die Zulassung von Flussbestattungen behandelt.
Darüber hinaus stellte Spranger bedeutende Gerichtsurteile vor, etwa zur wissenschaftlichen Begleitung neuer Bestattungsverfahren und zu Genehmigungspflichten für Tätigkeiten auf Friedhöfen. Er
mahnte eine sorgfältige rechtliche und ethische Abwägung bei der Zulassung neuer Bestattungsformen an und plädierte für eine verlässliche und transparente Gesetzgebung.
Sein Vortrag verdeutlichte – ebenso wie die übrigen Programmpunkte des 19. Hessischen Bestattertages – eindrucksvoll, wie stark das Bestattungswesen durch gesellschaftliche Entwicklungen,
ethische Fragestellungen sowie politische und juristische Eingriffe geprägt wird.