„Sicherheit hat ihren Preis“ – Höchste Verzinsung bei DIB-Treuhand
„Mit dem Ergebnis des aktuellen Tests sind wir sehr zufrieden“ – DIB-Geschäftsführer Hermann Hubing sieht seine Geschäftsstrategie durch die jüngste Bewertung durch die Stiftung Warentest bestätigt. Insgesamt acht Anbieter von Bestattungsvorsorgen wurden hinsichtlich unterschiedlicher Kriterien untersucht.
Das Deutsche Institut für Bestattungskultur, eine 100%ige Tochter der Landesinnungsverbände des hessischen und rheinland-pfälzischen Bestatterhandwerks mit Sitz im nordhessischen Bad Wildungen
und weiten Aktivitäten bezüglich Fort- und Weiterbildung, Bestattungsvorsorge und verbandspolitischer Interessenvertretung bietet seinen Treugebern ein Höchstmaß an Sicherheit und Transparenz. So
bestehe für diese aufgrund der Anlage des Treuhandvermögens auf namentlich zugeordneten Einzelkonten eine 100%ige Sicherheit im Insolvenzfall des Bestatters, des Treuhänders sowie – und hierbei
hat das DIB ein Alleinstellungsmerkmal – des Bankinstituts gem. Einlagensicherungsgesetz.
Diese Absicherung durch Einzelkonten habe – so Hubing - natürlich auch ihren Preis: So seien die Kosten für den Treugeber beim DIB mit 2,5% der angelegten Treuhandsumme vergleichsweise recht
hoch. Umgekehrt jedoch sei die Verzinsung der Treuhandkonten mit aktuell 1,37% deutlich höher als die der anderen untersuchten Anbieter und orientiere sich am Dreimonats-EURIBOR. Unter dem Strich
führe dies dazu, dass bei Treuhandverträgen mit dem DIB bereits nach zwei bis drei Jahren eine höhere Auszahlungssumme zustande komme.
„Beim DIB kennt jeder Treugeber bereits bei Vertragsabschluss die auf ihn zukommenden Kosten, er weiß, dass sein Geld bei einem seriösen Geldinstitut des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
bzw. des Bundesverbandes der Deutschen Volkbanken und Raiffeisenbanken angelegt ist und er seinem persönlichen Kontoauszug jederzeit den aktuellen Stand seiner Bestattungsvorsorge entnehmen
kann“. Außerdem würden die anfallenden Zinsen 1:1 seinem Treuhandkonto gutgeschrieben und weder der Bestatter noch der Treuhänder würden an den Zinsen partizipieren.
Selbstverständlich – so Hubing abschließend – würde das Treuhandvermögen im Todesfall direkt an den beauftragten Bestatter gezahlt und könnte von Seiten des Sozialamtes bzw. möglicher Erben nicht
beansprucht werden.
Das DIB – Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH ist zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 9001:2015.
Weitere Informationen zur Bestattungsvorsorge
- Hier können Sie unseren Info-Flyer herunterladen
- Hier erfahren Sie mehr über Treuhandkonten bei der Sparkasse Waldeck-Frankenberg
- Hier erfahren Sie mehr über die Sterbegeldversicherung mit der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse Lebensversicherung AG (RWSt)