Zweckgebundenen Bestattungsvorsorge ist „sozialamtssicher“


Eine eindeutig zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe darf vom Sozialamt nicht angetastet werden. Sie muss unabhängig vom üblichen Schonvermögen betrachtet werden. Wer Sozialhilfeleistungen beantragt, muss daher in der Regel seine Bestattungsvorsorge nicht auflösen.

 

Als zweckgebunden wird eine Bestattungsvorsorge eingestuft, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sie zu anderen Zwecken als für die Bestattung verwendet werden könnte, also im Todesfall auch nur der Bestatter und nicht etwa die Angehörigen darüber verfügen können. Eine solche zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe ist zusätzlich über das übliche Schonvermögen von 5.000 Euro hinaus geschützt und vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher.

 

„Ärgerlicherweise ignorieren viele Sozialämter bewusst oder unbewusst die geltende Rechtslage, frei nach dem Motto ‚Man kann es ja mal versuchen, vielleicht merkt es niemand…‘“, kritisiert Hermann Hubing, Geschäftsführer des Deutschen Institutes für Bestattungskultur. Er berät Bestatter und Privatpersonen in den hier beschriebenen Streitfällen.

 

Bescheide von Sozialämtern, die vorhandene Bestattungsvorsorge aufzulösen, sollten Betroffene also nicht ohne weiteres hinnehmen. Oft lohnt es sich, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen. Welche Summen als angemessen eingeschätzt werden, muss im Einzelfall ermittelt werden und hängt unter anderem von der Bestattungsart sowie den ortsüblichen Kosten für Bestattungen ab. Eine Pauschalierung durch die Behörden ist nicht zulässig. Beträge von bis zu 6.000 Euro für die Bestattungsvorsorge sollten in der Regel geschützt sein. Aber auch deutlich höhere Summen sind bereits von Gerichten anerkannt worden.

 

Das Deutsche Institut für Bestattungskultur GmbH ist eine Dienstleistungs- und Servicegesellschaft von hessenBestatter und Bestatterrheinlandpfalz, den Landesinnungsverbänden für das hessische und rheinland-pfälzische Bestatterhandwerk. Regelmäßig unterstützt das DIB neben der Arbeit für seine Mitglieder auch Privatpersonen bei der Suche nach dem Bestatter des Vertrauens oder einer passgenauen – und zweckgebundenen – Bestattungsvorsorge.