DIB-Bestattungsvorsorge: Bewährte Kooperationen garantieren Höchstmaß an Sicherheit


Bewährte Zusammenarbeit: Martin Arnold (2.v.l.) und Heinz-Robert Behle (2.v.r.) von der Sparkasse Waldeck-Frankenberg zusammen mit Hermann Hubing (Mitte), Maja Klehm (l.) und Sandra Appel (r.) vom DIB.

Im vergangenen Jahr hat das DIB-Deutsche Institut für Bestattungskultur durch zwei neue Kooperationen sein Angebot zur Bestattungsvorsorge deutlich ausgebaut. Zusammen mit der Sparkasse Waldeck-Frankenberg bietet das DIB Treuhandkonten zur Bestattungsvorsorge an; die Kooperation mit der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse Lebensversicherung AG eröffnet den DIB-Partnerbetrieben auch die Möglichkeit, ihren Kunden Sterbegeldversicherungen mit monatlicher sowie einmaliger Zahlung anzubieten.

 

Mit der Sparkasse Waldeck-Frankenberg verfügt das DIB über einen zuverlässigen Partner, der den Treugebern ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren kann. Die Sparkasse erfüllt nach Auffassung des DIB die besonderen Qualitätskriterien, die auch beim Finanztest der Stiftung Warentest zu einer guten Bewertung für die Bestattungsvorsorge mit dem DIB geführt haben.

 

Ausschlaggebend für ist einerseits der anerkannt hohe Seriositätsfaktor in den Augen der Bevölkerung andererseits die Sicherheit des Treuhandvermögens vor dem Zugriff Dritter sowie die Sicherheit der Auszahlung des Geldes im Todesfall.

 

Für das DIB kam daher nur ein Geldinstitut in Frage, dass entweder dem Volksbanken- und Raiffeisenbankenverband oder aber der Sparkassengruppe angehört, da diese beiden Verbände über das höchste Ansehen in der Bevölkerung verfügen. Ein weiterer Grund war, dass, angesichts aufkommender wirtschaftlicher Krisen, Einlagen bei der Sparkassen-Finanzgruppe doppelt abgesichert sind. Einerseits durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe und andererseits durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) des Bundes.

 

Das krisenbewährte Institutssicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sorgt beispielsweise dafür, dass die einzelnen Institute im Krisenfall füreinander einstehen. Gerät ein Geldinstitut der Sparkassen-Finanzgruppe in Schwierigkeiten, stehen elf regionale Sparkassenstützungsfonds, die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie der Sicherungsfonds der Landesbausparkassen bereit, um die Liquidität und Solvenz des betroffenen Instituts aufrechtzuerhalten. So wird zum einen gewährleistet, dass Kunden kein Geld verlieren und zum anderen, dass die Institute in der Lage bleiben, Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden jederzeit fortzuführen.

 

Hinzu kommt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, das Sicherungssystem der Sparkassen nach dem Einlagensicherungsgesetz amtlich anerkannt hat. Sollte das Sicherungssystem jemals versagen, sind Einlagen somit auch über das EinSiG bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person abgesichert. Bei Treuhandkonten bezieht sich zudem diese Sicherungsgrenze nicht auf den Kontoinhaber, also das DIB, sondern auf den jeweiligen Treugeber.

 

Aus diesem Grund hat das DIB bereits vor über zehn Jahren beschlossen, Treuhandgelder nicht über Sammelkonnten, sondern über Einzelkonten zu verwalten, auch wenn dies neben einem höheren Verwaltungsaufwand auch etwas höhere Kosten zur Folge hat. „Die Sicherheit der uns anvertrauten Gelder hat für uns höchste Priorität. Deswegen haben wir uns für genau dieses Modell mit der Sparkasse Waldeck-Frankenberg entschieden und höhere Kosten sind eben der Preis für diese Sicherheit“, so DIB-Geschäftsführer Hermann Hubing.

 

Die gleichen hohen Anforderungen stellt das DIB an den zweiten Kooperationspartner, die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse Lebensversicherung AG. Für Versicherte hingegen ist bei der RWSt besonders das Eintrittsalter interessant. Bei Einmalzahlung ist ein Abschluss bis 94 Jahre, bei monatlicher Zahlung bis 80 Jahre möglich. Auch der Rechnungszins von 0,9 Prozent und das unkomplizierte Verfahren beim Vertragsabschluss sprechen nach Ansicht des DIB für diesen Partner.

 

Außerdem ist sowohl bei den Versicherungen ebenso wie bei Treuhandverträgen ein unwiderrufliches Bezugsrecht für das DIB festgelegt, das die Versicherungssumme für den Bestatter treuhänderisch verwaltet und im Todesfall an ihn auszahlt. Dies unterscheidet die Angebote beider Kooperationspartner von der überwiegenden Zahl an vermeintlichen Sterbegeldversicherungen, bei denen Dritte bezugsberechtigt sind, die im Todesfall den Auszahlungsbetrag nach ihrem Willen verwenden können.