Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres


Durch die schweren Unwetter Mitte Juli dieses Jahres sind in Teilen von Rheinland-Pfalz beträchtliche Schäden durch Hochwasser entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Betrieben zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz kommt daher den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen. In dem Erlass sind zahlreiche steuerliche Entlastungsmaßnahmen vorgesehen, die gegebenenfalls für den einen oder anderen Mitgliedsbetrieb in den betroffenen Gebieten von Bedeutung sein kann.

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2021-07-16_RP_Katastrophenerlass.pdf
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