Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

nachdem wir in den letzten Tagen verstärkt Anfragen hinsichtlich der Möglichkeit für Tischler und Bestatter für eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten, möchten wir Ihnen nachfolgend ein paar rechtliche Hinweise geben.

 

Vorab jedoch – die folgenden Ausführungen basieren auf der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) i.d.F. vom 31. März 2021; wir wissen, daß die Handhabung vor Ort hiervon teilweise abweicht und auch Hausarztpraxen oftmals sich nicht an die offizielle Priorisierung halten.

 

  • In § 4 Nr. 1 ist geregelt, welche Personen Anspruch auf Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität haben (Prio-Gruppe 3). Hierzu gehören u.a. alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, aber unter Nr. 5 sind auch „Personen, die in besonders relevanter Position … im Bestattungswesen … tätig sind“.

 

Damit können sich die Bestatter ab sofort zur Impfung anmelden – in Hessen online unter https://impfterminservice.hessen.de/ sowie telefonisch unter der Rufnummer 0611 50592888 oder 116117 sowie in Rheinland-Pfalz online unter https://impftermin.rlp.de/ oder telefonisch unter der Rufnummer 0800 5758100. Zur Impfung sind die beigefügten Formulare ausgefüllt mitzubringen.

 

Wir hoffen, mit diesen Ausführungen etwas Licht in das Dunkel der gegenwärtigen Priorisierungsdebatte gebracht zu haben – für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit den besten Grüßen aus Bad Wildungen – und: „Bleiben Sie gesund“!

 

Hermann Hubing

Hauptgeschäftsführer

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Foto: Olga Lionart/Pixabay