DIB erweitert Bestattungsvorsorge-Portfolio

wieder Sterbegeldversicherungen mit dem DIB

Ende 2020 wird der Turnaround bei den unterschiedlichen Alternativen einer Bestattungsvorsorge mit dem DIB abgeschlossen sein. Nachdem das Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB) seit März durch eine Kooperation mit Sparkasse Waldeck-Frankenberg Treuhandkonten zur Bestattungsvorsorge anbieten kann, wurde nun mit der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse Lebensversicherung AG (RWSt) eine weitere Kooperation vereinbart, die den DIB-Partnerbetrieben auch die Möglichkeit eröffnet, ihren Kunden Sterbegeldversicherungen mit monatlicher sowie einmaliger Zahlung anzubieten.

Hierzu hat das DIB mit der RWSt vertraglich vereinbart, dass DIB-Partnerbetriebe als gebundener Vermittler im Namen der IDEAL-Versicherung – der Muttergesellschaft der RWSt – tätig werden; die IDEAL kümmert sich zudem auch um die Anmeldung der DIB-Partnerbetriebe als gebundener Versicherungsvermittler und das DIB hat darüber hinaus eine Vermögenshaftpflichtversicherung für alle Partnerbetriebe abgeschlossen, sodass ihnen hierdurch keine weiteren Kosten entstehen. 

 

Voraussetzung für die Kooperation ist jedoch eine Produktschulung, die das DIB ihren Partnerbetrieben während der Corona-Pandemie nur als Videokonferenz anbieten kann. 

 

Bei der Vertragsunterzeichnung mit Thomas Neuleuf, Vorstand der RWSt betonte DIB-Geschäftsführer Hermann Hubing, dass besonders das Eintrittsalter (bei Einmalzahlung bis 94 Jahre, bei monatlicher Zahlung bis 80 Jahre) sowie der Rechnungszins von 0,9% und das „einfache“ Verfahren beim Vertragsabschluss für diesen Partner den Ausschlag gegeben habe. Außerdem sei bei diesen Versicherungen ebenso wie bei Treuhandverträgen ein unwiderrufliches Bezugsrecht für das DIB festgelegt, das die Versicherungssumme für den Bestatter treuhänderisch verwaltet und im Todesfall an ihn auszahlt. Dies unterscheide diese Variante von der überwiegenden Zahl an vermeintlichen Sterbegeldversicherungen, bei denen Dritte bezugsberechtigt sind, die im Todesfall den Auszahlungsbetrag nach ihrem Willen verwenden können.

 

Die wesentlichen Eckpunkte der Sterbegeldversicherung

  • Das Eintrittsalter liegt bei monatlicher Zahlung zwischen 40 und 80 Jahre; bei Einmalzahlung zwischen 40 und 94 Jahre. 
  • Versicherungssummen sind zwischen 2.000 € und 8.000 € möglich. 
  • Der Rechnungszins beträgt 0,9 %; die Auszahlungssumme kann jedoch durch Überschussbeteiligungen stei-gen. 
  • Die Wartefrist beträgt drei Jahre (entfällt bei Unfalltod), bei Todesfall innerhalb dieser Frist werden „nur“ die geleisteten Beiträge zurückerstattet. 
  • Die Beitragszahldauer läuft mindestens bis zum 60. Lebensjahr und höchstens bis zum 85. Lebensjahr – min-destens jedoch fünf Jahre. 
  • Das unwiderrufliche Bezugsrecht liegt beim DIB, der den Auszahlungsbetrag treuhänderisch für den Bestatter hält.

Bei Interesse erfahren Sie von Sandra Appel (E-Mail: appel@leben-raum-gestaltung.de; Tel.: 05621/7919 14) die nächsten Termine für die notwendigen Online-Produktschulungen.