Am 1. Dezember 2020 ist in Rheinland-Pfalz die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten. Aus der Verordnung gehen unter anderem Vorgaben für die Durchführung von Bestattungen hervor. Neben einer allgemein gültigen Maskenpflicht werden darin auch Vorgaben für die Personenanzahl gemacht.
Grundsätzlich gilt seit dem 1. Dezember in Rheinland-Pfalz, dass folgende Personen an Bestattungen teilnehmen dürfen:
- die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen,
- Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, und
- Personen eines weiteren Hausstands.
Über diesen Personenkreis hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Personenbegrenzung von einer Person pro 10 qm nicht überschritten und das Abstandsgebot 1,5 Metern eingehalten wird.
Des Weiteren gilt bei Bestattungen natürlich die Maskenpflicht.