Gute Nachricht für angehende Geprüfte Bestatter und Bestattermeister

Novelliertes Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ab August in Kraft

Vorbereitungslehrgänge zur Meisterprüfung im Bestattungshandwerk wie auch zum „Geprüften Bestatter“ bedürfen einer Investition – in zeitlicher wie finanzieller Hinsicht. Zumindest was die Finanzierung dieser Lehrgänge betrifft, haben wir eine gute Nachricht für Sie: Am 1. August 2020 tritt neben dem 26. BAföG-Änderungsgesetz auch die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft.

(Foto: martaposemuckel/pixabay)

Gerade die Neufassung des AFBG beinhaltet nicht nur für angehende Meister eine deutliche finanzielle Verbesserung. Während das Meister-BAföG vermögens- und einkommensabhängig Hilfen zum Lebensunterhalt - teils als Zuschuss, teils als Darlehen – gewährt, sieht das AFBG einen 50-prozentigen Zuschuss zu den Lehrgangskosten sowie bei Bestehen der Meisterprüfung noch einmal einen 50-prozentigen Erlass des Darlehensanteils vor, sodass unter dem Strich die Lehrgangsgebühren bis zu 75 Prozent bezuschusst werden.

Schließlich wird bei einer Existenzgründung innerhalb von drei Jahren nach der Meisterprüfung der gesamte Darlehensanteil in einen Zuschuss umgewandelt. Außerdem werden die Kosten für die Anfertigung des Meisterprüfungsprojekts zu 50 Prozent bezuschusst (bis zu 2.000 Euro).

Da es sich bei dem Deutschen Institut für Bestattungskultur GmbH um einen zertifizierten Anbieter von Vorbereitungslehrgängen handelt und die jeweilige Mindeststundenzahl sowohl beim Vorbereitungslehrgang zum „Geprüften Bestatter“ als auch beim „Bestattermeister“ erreicht wird, sind Vorbereitungslehrgänge zum „Geprüften Bestatter“ als „Berufsspezialist“ sowie zum „Bestattermeister“ als „Berufsbachelor“ nunmehr förderfähig.

Für Meisterschüler aus Hessen, Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen gibt es zusätzlich noch einen weiteren Zuschuss („Meisterprämie“), der bei Teilnehmern aus Hessen 1.000 Euro, bei Teilnehmern aus Rheinland-Pfalz 2.000 Euro sowie denen aus Niedersachsen 4.000 Euro beträgt.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur.