Mitgliedsbetriebe bezogen Desinfektionsmittel über das DIB

Gegen den Desinfektionsmittel-Engpass

Die Knappheit von Desinfektionsmitteln zu Beginn der Corona-Pandemie betraf auch die Bestattungsunternehmen hierzulande. Das Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB) konnte kurzfristig einen exklusiven Lieferanten für Desinfektionsmittel auftreiben und so den Engpass einiger Mitglieder beheben.

(Foto: DIB)

Durch die Allgemeinverfügung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) vom 4. März 2020 erhielten Apotheken mit spezieller Zulassung eine bis zum 31. August 2020 befristete Ausnahmegenehmigung zur Herstellung von Desinfektionsmitteln. So konnte das DIB seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit einer niederbayerischen Apotheke eine begrenzte Menge eines 2-Propanol-Wasser-Gemischs mit Wasserstoffperoxid und Glycerol nach WHO-Formulierung zur Verfügung stellen. Die Unternehmen wurden per Rundschreiben informiert und erhielten die Möglichkeit, das Desinfektionsmittel in 5-Liter-Kanistern zu bestellen. Insgesamt 134 Bestattungsbetriebe nahmen das Angebot an und bestellten insgesamt 810 Liter vom angebotenen Desinfektionsmittel.