Coronavirus: Ausnahmeregelungen für Bestattungen und Trauerfeiern in Hessen

Seit dem 23. März 2020 gilt in Hessen ein neuer Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, der es zuständigen Behörden erlaubt, Ausnahmen von der aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen zu gestatten. Des Weiteren kann aufgrund des Erlasses von der Frist zur Bestattung von Urnen innerhalb von neun Wochen abgewichen werden.

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Nachdem der Landesinnungsverband für das hessische Bestattungsgewerbe hessenBestatter sich gemeinsam mit zahlreichen anderen Kolleginnen und Kollegen aus der Bestattungsbranche mit dem Anliegen an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport gewandt hatte, in Zeiten der Corona-Pandemie die Frist für Urnenbestattungen auszusetzen, um eine würdevolle Beisetzung im Beisein von Freunden und Familien zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen, hat das Hessische Innenministerium dazu nun einen Erlass an die hessischen Städte und Gemeinden verschickt, der sogar einen Schritt weiter geht.

 

Aus dem Erlass vom 23. März 2020 geht hervor, dass

  • zuständige Behörden für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen Ausnahmen von der aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte gestatten können, wenn die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, dass bei der Trauerfeier ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern gewahrt werden kann;
  • aufgrund der aktuellen Situation von der Bestattungspflicht von Urnen innerhalb von neun Wochen abgewichen werden kann, damit Trauerfeiern für Urnen und deren Beisetzung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können.

 

Weitere Details können Sie dem Erlass entnehmen, das Sie am Ende der Seite als Download-Link finden.

 

Weiterhin keine Berücksichtigung gefunden hat allerdings die Forderung von hessenBestatter, das Bestattungsgewerbe in den Kreis der systemrelevanten Berufe der Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus aufzunehmen. Hierfür werden wird sich der Landesinnungsverband aber auch künftig einsetzen.

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Der Erlass des Hessischen Innenministeriums als PDF
Erlass Bestattungen und Trauerfeiern 23.
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