Kommentar zum Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz


Am 31. Oktober 2019 fand im Sozialpolitischen Ausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages eine Anhörung zum Gesetzesentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und B‘90/GRÜNE zur Änderung des Bestattungsgesetzes statt und sieht diverse Änderungen vor.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Rheinland-Pfalz zukünftig keine Grabmale mehr verwendet werden dürfen, die durch Kinderarbeit hergestellt wurden. Des Weiteren soll die Bestattungsfrist von sieben auf zehn Tage verlängert werden. Das soll trauernden Angehörigen, die in der heutigen immer häufiger weiter weg leben, mehr Zeit verschaffen, sich um die Beerdigung zu kümmern.

 

Das Deutsche Institut für Bestattungskultur sieht in der geplanten Gesetzesänderung eine sinnvolle Anpassung an den bundesweiten Standard, die jedoch nicht weit genug geht. DIB-Geschäftsführer Hermann Hubing dazu: „Wir hatten gehofft, dass bei der Gesetzesänderung auch die qualifizierte Leichenschau berücksichtigt wird, die in der Vergangenheit auch schon häufig von der Bundesjustizministerkonferenz gefordert wurde und die beispielsweise in Hessen bereits verpflichtend ist. Eine Leichenschau – gerade vor der Einäscherung – sollte einzig und allein von einem Rechtsmediziner durchgeführt werden dürfen. Insofern können wir nur konstatieren: die Gesetzesänderung ist nicht schlecht, aber leider nicht der große Wurf!“