Mehr Geld für ärztliche Leichenschau

Ärztliche Leichenschau

Mehr Geld für vorläufige und eingehende Leichenschau

 

Die seit 1996 geltende Vergütung für die Leichenschau soll ab 2020 deutlich angehoben werden. Das Bundeskabinett hat jüngst den „Entwurf einer Fünften Verordnung der Gebührenordnung für Ärzte“ verabschiedet, die eine Erhöhung des Regelsatzes nach GOÄ von derzeit bis zu 34 Euro auf nunmehr rd. 111 € für die vorläufige und rd. 166 € für die eingehende Leichenschau vorsieht. Darüber hinaus können Ärzte Zusatzvergütungen für Zusatzleistungen sowie Wegegeld berechnen.

Die entsprechende Verordnung, Bearbeitungsstand vom 5. April 2019, ist zu finden unter :

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/L/GOAE_Novelle_Leichenschau_RefE.pdf