DIB-Geschäftsführer Hermann Hubing äußert sich in der Presse zum Thema Leichenschau

Der Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Bestattungskultur, Hermann Hubing, hat in mehreren Zeitungen seine Position zu den rechtlichen Vorschriften für die Leichenschau deutlich gemacht. Häufig wird die Leichenschau von Ärzten und nicht von Rechtsmedizinern vorgenommen. In Hessen muss vor einer Einäscherung die zweite Leichenschau von Rechtsmedizinern durchgeführt werden. Hermann Hubing würde die Experten gerne schon früher hinzuziehen.

 

Mehr dazu lesen Sie online bei der Frankfurter Neuen Presse und bei der Offenbach-Post:

 

https://www.fnp.de/hessen/profis-leichenschau-gesucht-11559315.html

 

https://www.op-online.de/hessen/unbeliebte-pflicht-leichenschau-11579358.html