Keine Totenasche für "Gedenkdiamanten"

Überraschung in der 2. Lesung zur Novellierung des Bestattungsgesetzes im Landtag in Potsdam: Obwohl der Regierungsentwurf – ein Novum in Deutschland – die Verwendung von geringen Mengen von Totenasche für „Gedenkdiamanten“ oder „Miniurnen“ vorsah und auch der Städte- und Gemeindebund ebenso wie die Bestatterinnung Berlin-Brandenburg diese Änderung der Rechtslage unterstützten, votierte am Ende einer sehr sachlichen Debatte die Mehrheit der Abgeordneten quer durch alle Fraktionen gegen die vorgesehene Lockerung der Bestattungs- und Friedhofspflicht.

 

Da jedoch auch eine Mehrheit der Abgeordneten auf Antrag der Grünen hin dafür votierten, dass Grabsteine zukünftig nicht mehr aus Kinderarbeit stammen dürfen, wird vor einer abschließenden 3. Lesung im Landtag noch einmal eine Anhörung zu dieser Thematik durchgeführt werden.